Datenschutz
Das steigende Bewusstsein der Gesellschaft für den Schutz der persönlichen Daten als... Mehr anzeigen
Was sind die ersten Schritte bei der Einrichtung des Datenschutzes im Betrieb?
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Was sind die ersten Schritte bei der Einrichtung des Datenschutzes im Betrieb?
Wenn mindestens 21 Angestellte (auch Praktikanten, Teilzeitkräfte oder Freelancer) ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestimmen – aber auch bei weniger Mitarbeitern solltet ihr den Datenschutz im Auge behalten.
🤷 Fangen wir mit der wichtigsten Frage an: Warum solltet ihr auf einen externen DSB zurückgreifen und nicht einfach einen Mitarbeiter mit der Aufgabe betrauen?
Die Antwort ist ganz einfach:
🎯 Externe Datenschutzbeauftragte sind TÜV-zertifiziert und verfügen über die nötige Fachkunde im Bereich Datenschutz. Durch regelmäßige Seminare und Weiterbildungen sind sie darüber hinaus stets auf dem neuesten Stand, was neue Fristen und Gesetze angeht.
🎯 Dank eines externen DSB liegt kein innerbetriebliches Beschäftigungsverhältnis vor und Interessenkonflikte werden unterbunden.
🎯 Wenn die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert, kann der Datenschutzbeauftragte gewechselt werden. Ein interner DSB jedoch hat Einsichtsrecht in alle relevanten Unterlagen, Weisungsfreiheit bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes und betriebsratsähnlichen Kündigungsschutz.
🎯 Bei der Berufung eines externen DSB wird von einer transparente Kostenstruktur profitiert.🎯 Qualifizierte Mitarbeiter sind wertvoll und sollten sich um euer Tagesgeschäft kümmern.
❓Wie ist es bei euch bis jetzt geregelt?
➡️ Wir empfehlen euch den Einsatz einer Datenschutzmanagement Software – im Handumdrehen werden die administrativen Prozesse rund um den Datenschutz digitalisiert und automatisiert.
🤓Wenn ihr regelmäßig Infos zum Datenschutz bekommen wollt, ➡️ tragt euch hier für unser Info-Mailing ein!
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