Einwegkunststoffverbot - Was jetzt getan werden muss

Im Juli 2021 trat die sogenannte Einwegkunststoffverbotsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt galt ein umgangssprachliches Plastikverbot. Das bedeutet, es wurden schnelllebige Einwegverpackungen und Gegenstände aus Plastik und Bioplastik verboten, für die es aber bereits gute Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt. Aber keine Angst, es muss nichts vernichtet werden. Bestände, die im Markt sind, sei es bei Händlern, in den Restaurants oder in Filialen, dürfen guten Gewissens noch aufgebraucht werden. Was genau verboten wird und welche Alternativen es gibt, ist hier aufgelistet.

Im Juli 2021 trat die sogenannte Einwegkunststoffverbotsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt galt ein umgangssprachliches Plastikverbot. Das bedeutet, es wurden schnelllebige Einwegverpackungen und Gegenstände aus Plastik und Bioplastik verboten, für die es aber bereits gute Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt. Aber keine Angst, es muss nichts vernichtet werden. Bestände, die im Markt sind, sei es bei Händlern, in den Restaurants oder in Filialen, dürfen guten Gewissens noch aufgebraucht werden. Was genau verboten wird und welche Alternativen es gibt, ist hier aufgelistet.

Einwegbestecke aus Kunststoff oder Biokunststoff

Betroffen sind hier auch Rührstäbchen, Eislöffel und Pommesgabeln. Als Ersatz für all diese Artikel gibt es aber bereits eine Vielzahl an Holzbestecken, biegsam und Rührstäbchen am Markt, so dass man hier problemlos umstellen kann.

Einwegtrinkhalme aus Kunststoff oder Biokunststoff

Für den Take-away Bedarf sind die Alternativen hier Biostrohhalme. Viele verzichten aber auch komplett auf Trinkhalme oder nutzen Mehrweglösungen aus Metall oder Glas, die dann allerdings gespült werden müssen.

Einwegteller aus oder mit Kunststoff oder Biokunststoff

Hier geht es um Plastik, Teller oder Suppenschalen, die man aus dem Imbissbedarf kennt, die entweder komplett aus Kunststoff hergestellt sind oder eine Kunststoffbeschichtung haben. Auch hier sind die Varianten aus Biokunststoff explizit im Verbot mit inbegriffen. Als Alternativen für Teller bieten sich Produkte aus Zuckerrohrfaser, der sogenannten Bagasse an. Unbeschichtete Kartonteller sind natürlich auch erlaubt, aber wenig praktikabel, da sie kaum fett- und flüssigkeitsresistent sind. Im Bereich Suppe To-go nutzen Profis zumeist Kartonbecher mit Kartondeckel.

Menüverpackungen, Becher und Schalen aus Styropor

Bei Menüverpackungen ist wichtig, dass nur Verpackungslösungen aus Styropor verboten sind. Zudem sind aber auch Becher, Schalen und Teller aus Styropor verboten. Alternativen sind hier vielfältig. Für warme Menüs gibt es Zuckerrohrverpackungen in verschiedener Art und Größe. Heißgetränkeklassiker wie Glühwein oder Punsch sind in Bagassebechern gut und sicher serviert. Was diese Verpackungslösungen aus nachwachsenden Rohstoffen überhaupt so nachhaltig macht und wie man mit Take-away Verpackung CO2 sparen kann, das zeigt Teil zwei dieser Serie.

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