Steuerfreie Betriebsübergabe im Gastgewerbe – Planung verhindert Millionenfallen

  • Fehlende Regelungen im Gesellschaftsvertrag können dazu führen, dass eine Erbengemeinschaft plötzlich über Betriebsanteile verfügt
  • Holdings reduzieren die Steuerlast nur, wenn das Kapital reinvestiert und nicht privat entnommen wird
  • Verwaltungsvermögen wie Finanzmittel oder fremdvermietete Immobilien muss vor der Übergabe aus dem Betrieb entfernt werden
Bild von Tobias Schätzle

Tobias Schätzle

Die steuerfreie Betriebsübergabe im Gastgewerbe ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Gesellschaftsverträge müssen Zwangseinzugsklauseln enthalten, Verwaltungsvermögen wie liquide Mittel oder fremdvermietete Parkplätze muss rechtzeitig ausgeklammert werden. Holdings sind keine Steuersparmodelle, sondern Investitionsinstrumente. Haltefristen von bis zu sieben Jahren und Lohnsummenvorgaben binden Nachfolger an strenge Auflagen.

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