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HOSPITALITY TALK

15 November

Rechtliche Stolperfallen für die Gastronomie Teil 1

Mitarbeiterverpflegung - Trinkgeldabrechnung - Arbeitszeiterfassungspflicht

Gastronomen müssen nicht nur die Prozesse ihres Betriebs gut kennen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen, wenn es um Mitarbeiter, Abrechnungen und Buchführung geht. Damit sich Gastronomen nicht im Paragrafendschungel verlieren, haben die Pioneers zusammen mit Amadeus Experten eingeladen, die in einem zweiteiligen Hospitality TALK darüber informieren, worauf zum Jahresende zu achten ist.

TEIL 1: Fokus Mitarbeiter

Im ersten Teil dreht sich alles um die Mitarbeiter. Experten gehen auf die Themen Mitarbeiterverpflegung, Trinkgeldabrechnung und Zeiterfassung ein. 

Programm

15 November

15:00 Uhr
Mitarbeiter-Verpflegung – was ist erlaubt?

In vielen Wirkungsstätten haben sich flexible Arbeitsformen durchgesetzt.

  • Was bedeutet das für die Mitarbeiter-Verpflegung in den verschiedensten Formen wie bezuschussten Essenslieferungen, Automaten oder Fertiggerichte zum Erwärmen?
  • Experten erklären, wie Mitarbeiterverpflegung ohne großen Aufwand richtig berechnet und gebucht wird.

15:15 Uhr
Trinkgeld-Abrechnung und Selfordering

Spätestens seit die Trinkgeld-Abrechnung streng zwischen Trinkgeld für das Unternehmen und Trinkgeld für das Servicepersonal unterscheidet, herrscht immer wieder Unsicherheit.

  • Wie muss das Trinkgeld auf der Rechnung ausgewiesen sein?
  • Lässt sich das mit einer digitalen Selfpayment-Option vereinbaren?
  • Wann muss der Beleg erzeugt werden und wie die Auszahlung erfolgen?

15:30 Uhr
Zeiterfassungspflicht – was jetzt?

Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kündigt sich seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September an.

  • Wieviel strenger ist die Regelung wirklich, gab es doch schon eine Nachweispflicht für den Mindestlohn.

15:45 Uhr
Inflationsprämie – wie geht das richtig?

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, an seine Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 3.000 € Inflationsprämie zu zahlen, unter strengen Bedingungen. Wir zeigen welche.

Die Speaker

  • Oliver Huq von der Rechtsanwaltskanzlei Huq ist spezialisiert auf Wirtschaftsrecht.
  • Michael Müller von der Steuerberatung Müller&Polz am Ammersee ist seit Jahren mit allen Themen rundum Gastronomie vertraut.
  • Stefanie Boeck ist seit Januar 2020 bei Gastro-MIS tätig und leitet als Geschäftsführerin die Bereiche Vertrieb und Marketing. Die 38-jährige Marketing & Sales-Expertin ist Herausgeberin des Buchs Restaurant 2.0.

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