Whistleblower-Gesetz easy umgesetzt und zum eigenen Vorteil genutzt
Hinweisgeberschutzgesetz: Bußgelder vermeiden und Prozesse vereinfachen
Am 2. Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten – rund 90.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun schnellstmöglich tätig werden und eine interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen einrichten. Neben der entscheidenden Frage nach einem geeigneten System, gilt es, entsprechende Prozesse innerhalb des Unternehmens frühzeitig aufzubauen.
Rechtsanwalt Christoph Strieder von Strieder Rechtsanwälte und Matti Fiedler von der Inproma GmbH klären Sie über die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes auf und stellen Ihnen mit PRO-DSGVO Whistle ein rechtskonformes digitales Hinweisgebersystem vor.
Datum
Veranstalter
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Programm
10:00 Uhr
Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
- Rechtliche Anforderungen
- Hinweisgeber und Datenschutz
- Next Steps beim Aufbau einer internen Meldestelle
10:30 Uhr
Live Vorstellung der Software
- Einreichung einer Meldung durch Whistleblower
- Bearbeitung und Dokumentation der Fälle durch interne Mitarbeitende
10.45 Uhr
Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zur Software
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