Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli  ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Was sich auf den ersten Blick so liest wie "da brauche ich mich mit meiner Gastronomie oder meiner Hotellerie jetzt nicht direkt drum zu kümmern", ist auf den zweiten Blick ein Gesetz, wovon über 90.000 Unternehmungen in Deutschland betroffen sind und natürlich auch die Hospitality Branche.

Aber was besagt nun das Gesetz genau, welches sind die Anwendungsbereiche und wie kann eine interne Meldestelle eingerichtet werden? Um diese Fragen zu beantworten ist in dieser Podcast Episode von #digitalrenovieren der Rechtsanwalt Christoph Strieder, Inhaber der Kanzlei Strieder zu Gast und Matti Fiedler, Nachhaltigkeitsmanager und Datenschutzexperte der Inproma GmbH. Matti hat ein digitales Hinweisgebersystem mitgebracht und erklärt, was bei der Einrichtung einer Meldestelle in Bezug auf den Datenschutz zu beachten ist und wie genau ein digitales Hinweisgebersystem funktioniert.

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