Neue Ausnahmen zur Impfstatus-Abfrage durch Arbeitgeber

Natürlich wollen Arbeitgeber wissen, ob ihre Angestellten geimpft sind oder nicht. Daher beschäftigt die Impf-Auskunftspflicht weiterhin die Gemüter und Klarheit wird es für Arbeitgeber wohl nur in Häppchen geben. Auch deshalb fordert Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger zeitnah von der Politik einen Impfgipfel.

Bis es soweit ist, bleibt die Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter ein aus Datenschutz-Sicht heikles Thema. Nun wurde eine Erweiterung der Ausnahmen, die den Arbeitgeber zu einer Abfrage berechtigen, bekannt gegeben:

 

Der Impfstatus darf nun auch abgefragt werden, wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Lohnersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. 

Ausführliche Informationen finden Sie über folgende Links:

Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 19. Oktober 2021

Impfstatus-Abfrage durch den Vorgesetzten – ja oder nein?

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