Privacy Shield & Schrems II
Das EU-US Privacy Shield bezeichnet eine Übereinkunft von EU und USA hinsichtlicht der Wahrung des Datenschutzes personenbezogener Daten. Im Juli 2020 wurde jedoch durch das Schrems II Urteil das Privacy Shield für ungültig erklärt.
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Datentransfer in Drittländer – Schrems II und die Standardvertragsklauseln
Je digitaler die Welt, desto mehr Daten werden übertragen. Für Unternehmen ist es unabdingbar, die Datenflüsse im Betrieb zu kennen und entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsverträge abzuschließen. Kompliziert wird es, wenn die personenbezogenen Daten in Drittländer übertragen werden. Dieser Beitrag klärt auf, in welchem Zusammenhang Schrems II, Standardvertragsklauseln und der Stichtag 27. Dezember 2022 stehen.
EuGH zu Privacy Shield: Datenexport in die USA unzulässig
Der EuGH schaltet das Internet ab – nach einem Urteil im Dezember 2020 zu Privacy Shield des EuGH darf keine Website, kein Unternehmen mehr US-Anbieter verwenden, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das kommt der (juristischen) Abschaltung des Internets gleich, da es kaum eine Website, kaum einen Dienst gibt,bei dem nicht auch wenigstens teilweise Daten auch in die USA übertragen werden.