Daten- und Aktenvernichtung
Dass bei der Vernichtung von Akten und Geschäftsbriefen der Papierkorb nicht ausreicht, ist den meisten Angestellten bewusst. Aber selbst Notizzettel mit personenbezogenen Daten müssen datenschutzkonform vernichtet werden.
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3G-Nachweise datenschutzkonform entsorgen
Die Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie haben mit den Temperaturen zugenommen und auch wenn der Alltag fast wieder der alten Normalität entspricht, dürfen die Datenschutzpflichten rund um die gesammelten 3G- und Kontaktdaten nicht vernachlässigt werden. Was schreiben die Löschfristen vor und wie werden die sensiblen Unterlagen datenschutzkonform entsorgt?
Aktenvernichtung – Datenschutz fängt bereits im Kleinen an
Datenschutz betrifft nicht nur Megakonzerne. Datenschutz bedeutet nicht nur, dass Unternehmen betriebliche und personenbezogene Sachverhalte für sich behalten. Datenschutz beginnt bereits bei Kleinigkeiten, zum Beispiel bei einem Ein-Personen-Unternehmen und der Notiz auf einem Blatt Papier. Der nicht mehr benötigte Zettel gehört nicht in Papierkorb oder Hausmüll, wo immer noch Dritte Zugriff auf ihn hätten. Auch ein Zerreißen mit der Hand in kleine Schnipsel erfüllt die Datenschutzanforderungen nicht.