FAQ
FAQs rund um den Datenschutz
Das oberste Prinzip des hier verwendeten Verfahrens ist der Schutz des Hinweisgebers. Sie können somit Ihre Meldung einreichen, ohne Ihre Identifikationsdaten offenzulegen. Bitte achten Sie während des Meldevorgangs darauf, dass Sie selbst – sofern gewünscht – Ihre Anonymität wahren und nicht aus Versehen Ihre Identität offenlegen.
Hinweis: Wenn Sie während des Meldevorgangs auch Ihre IP-Adresse verschleiern möchten, nutzen Sie bitte den Tor-Browser. Der Tor-Browser stellt besondere Privatsphäre- und Datenschutzoptionen sicher und gewährleistet umfassende Anonymität bei der Abgabe Ihrer Meldung. Näheres dazu finden Sie auf der Meldeplattform unter “Zu meinem Schutz” am unteren Ende der Seite.
Sie erhalten spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über Ihren eingereichten Hinweis. Darin werden Sie über den aktuellen Ermittlungsstand und geplante bzw. bereits ergriffene Folgemaßnahmen informiert.
Vielleicht haben Sie Kenntnis von konkreten Vorfällen, die die Einhaltung der Regeltreue gefährden könnten? Vielleicht scheuen Sie sich aber, diese Informationen persönlich weiterzugeben und zu besprechen? Wir wollen Sie als Hinweisgeber wirksam schützen und bieten Ihnen mit dem Whistle Ranger eine interne Meldestelle, die höchsten Sicherheitsstandards unterliegt. Auf der gesicherten Kommunikationsplattform können sie vertrauliche oder auf Wunsch vollständig anonyme Hinweise abgeben.
Ergänzend zur internen Meldung sieht das Hinweisgeberschutzgesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Auf der Webseite des BfJ finden Sie den Meldekanal, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Weitere Informationen zur externen Meldestelle des BfJ finden Sie hier.
Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz für den Hinweisgeber ein Wahlrecht vorsieht, sollen hinweisgebende Personen nach § 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Wir bitten Sie daher, sich mit verdächtigen Sachverhalten zuerst an unsere vertrauliche Hinweisgeberstelle zu wenden.
Erfasst werden Verstöße durch Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Die Meldung von rein privaten Fehlverhalten fällt nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Der Anwendungsbereich des § 2 HinSchG umfasst unter anderem die Meldung von Informationen zu folgenden Verstößen:
- Verstöße, die strafbewehrt sind,
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
- sonstige Rechtsverstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder sowie bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU
Beispielhaft können Sie folgende Fälle melden:
- Verletzung wichtiger gesetzlicher Regelungen (z.B. Sozialversicherungs-, Handels-, Gesellschafts- & Steuerrecht)
- Umweltrecht
- Arbeitssicherheit, Beschädigungen & Gefahren
- Datenschutz & IT-Sicherheit
- Diebstahl und Betrug
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Belästigung und Diskriminierung
- Korruption, Bestechung & Interessenkonflikte
- Wettbewerbsverstöße, Preisabsprachen, Insiderhandel
Nähere Erklärungen zu den einzelnen Schwerpunktthemen können Sie während des Meldevorgangs einsehen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt alle natürlichen Personen, die im Rahmen der Ausübung ihres Berufes einen Verstoß melden möchten. Dazu zählen:
- aktive und ehemalige Mitarbeiter
- Leiharbeiter und Freiberufler
- Bewerber und Praktikanten
- Auftrag- und Unterauftragnehmer
- Lieferanten inkl. Beschäftigte
- Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien
Das Hinweisgeberschutzgesetz legt in § 16 Absatz 1 fest, dass die internen Meldekanäle mindestens allen Mitarbeitern und Leiharbeitern angeboten werden müssen. Ob darüber hinaus auch externe, mit dem Betrieb in Kontakt stehende, Personen Zugriff haben können, bleibt dem Unternehmen selbst überlassen.
Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, wird für Sie ein individueller 16-stelliger Zahlencode generiert. Speichern Sie sich diesen Code unbedingt sofort ab und verwahren Sie ihn sicher auf.
Wenn Sie Ihre Meldung einsehen möchten oder Rückfragen haben, besuchen Sie wieder das Meldesystem und geben Sie Ihren Zahlencode ein.
Damit wir die Vertraulichkeit bzw. Anonymität der Hinweisgeber gewährleisten können, erfolgt die gesamte Kommunikation ausschließlich über das Meldesystem Whistle Ranger. Wenn Sie Ihren Code verlieren sollten, haben Sie somit keine Möglichkeit mehr, auf Ihren Fall zuzugreifen und müssen eine neue Meldung einreichen.
Vertraulichkeit
Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Personen gehen wir vertraulich um. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Zudem sind wir nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu schützen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen offengelegt werden. Die Identität von Personen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Informationen melden, wird nach Maßgabe des HinSchG nicht vor einer Weitergabe geschützt.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die interne Meldestelle verarbeitet entsprechend der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DS-GVO, § 10 HinSchG personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person sowie sonstiger, in der Meldung benannter Personen, soweit dies zur Durchführung des Meldeverfahrens sowie entsprechender Folgemaßnahmen erforderlich ist. Insbesondere werden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen zum Zweck der Überprüfung, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit
verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen verarbeitet.
Die Meldungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Gemäß der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Daten zu einer Person, wie Namen, Fotos, E-Mail-Adressen, Bankdaten, Beiträge in den Social Media, Angaben zum Wohnort, medizinische Daten oder IP-Adressen. Es wird nicht unterschieden zwischen personenbezogenen Daten im privaten, öffentlichen oder arbeitsbezogenen Umfeld einer Person – es geht immer um die Person selbst. Auch im B2B-Bereich geht es immer um Einzelpersonen, die Informationen mit- und übereinander austauschen. Kunden in B2B-Märkten sind natürlich Unternehmen, doch die Geschäftsbeziehungen werden von einzelnen Personen gepflegt.
Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie z.B.:
- das Erheben
- das Erfassen
- die Organisation
- das Ordnen
- die Speicherung
- die Anpassung
- die Veränderung
- das Auslesen
- das Abfragen
- die Verwendung
- die Offenlegung durch Übermittlung
- die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
- der Abgleich oder die Verknüpfung
- die Einschränkung
- das Löschen
- die Vernichtung