Auftragsdatenverarbeitung

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Als Auftragsdatenverarbeitung wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sogenannter personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen genannt bezeichnet.

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Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher

Der „Verantwortliche“ und der „Auftragsverarbeiter“ stellen die zentralen Rollen im Datenschutzrecht dar. Durch sie wird festgelegt, wen die datenschutzrechtlichen Pflichten hinsichtlich einer bestimmten Datenverarbeitung treffen. Der folgende Beitrag erläutert, auf welche Weise diese Rollen vergeben werden und welche Folgen dies hat.

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