Auftragsdaten-verarbeitung
Als Auftragsdatenverarbeitung wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sogenannter personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen genannt bezeichnet.
[ip_menu name="CH: Dossier Datenschutzmanagement" show_title="0"]
[ip_menu name="CH: Dossier Auftragsdatenverarbeitung" show_title="0"]
Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher
Der „Verantwortliche“ und der „Auftragsverarbeiter“ stellen die zentralen Rollen im Datenschutzrecht dar. Durch sie wird festgelegt, wen die datenschutzrechtlichen Pflichten hinsichtlich einer bestimmten Datenverarbeitung treffen. Der folgende Beitrag erläutert, auf welche Weise diese Rollen vergeben werden und welche Folgen dies hat.
Mit welchen Dienstleistern muss man Verträge zur Auftragsverarbeitung schließen?
Das Datenschutzrecht erlaubt es eigentlich nur dann, Daten an andere Stellen zu übermitteln, wenn die betroffene Person vorher um Erlaubnis gefragt wurde und eingewilligt hat oder das Gesetz es erlaubt und die Person benachrichtigt wird – oder wenn es sich um Auftragsverarbeitung handelt.