Bis es soweit ist, bleibt die Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter ein aus Datenschutz-Sicht heikles Thema. Nun wurde eine Erweiterung der Ausnahmen, die den Arbeitgeber zu einer Abfrage berechtigen, bekannt gegeben:
Der Impfstatus darf nun auch abgefragt werden, wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Lohnersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Ausführliche Informationen finden Sie über folgende Links: