- Unternehmenssteuerung Gastgewerbe
Warum der Unternehmerlohn keine Resterampe sein darf
- Unternehmerlohn muss geplant werden, nicht dem Zufall überlassen – was nicht budgetiert wird, wird nicht verdient.
- Planung erfolgt über Budgetdisziplin und monatliche Kontrollen – wer im Oktober des Vorjahres budgetiert und jeden Monat Soll-Ist-Analysen durchführt, steuert sein Unternehmen aktiv.
- Personal- und Wareneinsatz machen 65 Prozent des Erfolgs aus – diese beiden Positionen müssen kontrolliert werden.
Erich Nagl
Erich Nagl
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Der Unternehmerlohn darf keine Resterampe sein. Wer seine Vergütung nicht budgetiert, wird sie nicht verdienen. 65 Prozent des Erfolgs liegen in der Kontrolle von Personal- und Wareneinsatz. Monatliche Soll-Ist-Analysen, klare Kennzahlen und digitalisierte Prozesse schaffen Planungssicherheit. Die Budgetierung sollte im Oktober des Vorjahres erfolgen – mit dem Unternehmerlohn als kalkulatorischen Kosten in der Deckungsbeitragsrechnung.