Nutzung von Instagram und Twitter im Unternehmen

Immer mehr Unternehmen setzen für Marketingszwecke auf Social Media. Bevor jedoch eifrig getwittert wird und Fotos bei Instagram landen, gibt es hinsichtlich der DSGVO ein paar Punkte zu beachten.

Twitter

1. Allgemeines  

Generell muss beachtet werden, dass auch bei Nutzung eines Privat-Accounts zu Marketing zwecken, etc. die Kriterien für einen Unternehmens-Account angewandt werden.  Die folgenden Infos erfolgen somit im Hinblick auf die Nutzung von Twitter als Marketingmittel für  Unternehmen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen nach DSGVO in Verbindung mit  BDSG und TMG.  

Zur Vermeidung von Abmahnungen und Bußgeldern sind bei der Nutzung von Twitter als  Kampagneninstrument auf jeden Fall die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen. Hierbei sind die  Übergänge von DSGV, BDSG, TMG und Wettbewerbsrecht fließend.  

2. Datenschutz Folgenabschätzung  

Zur grundsätzlichen Absicherung empfiehlt das LDI Baden-Württemberg eine DSFA  (Datenschutzfolgeabschätzung) vorzunehmen.  

3. Inhalte der Tweets  

Bei den Tweets sollte man sich auf das reine Senden von Inhalten ohne Personenbezug  beschränken. Sofern ein Bezug zu anderen Twitterern hergestellt wird, dürfen ausschließlich solche  Daten verarbeitet werden, welche diese Twitterer selbst und freiwillig angegeben haben (z.B. Tweets,  Nutzername, usw.).  

4. Impressum bei Twitter  

Um die Twitternutzung in Hinsicht auf die DSGVO bestmöglich abzusichern, muss das Unternehmen  die Impressumspflicht nach § 5 TMG beachten. Allerdings gibt es bei Twitter keine Rubrik für das  Impressum, stattdessen können/müssen Sie einen direkten und lesbaren Link auf das Impressum  Ihrer Webseite setzen, in der Rubrik „Webseite“ oder in der Rubrik „Bio“ mit einer Kurz-URL auf das  Impressum der Unternehmens-Webseite verlinken.  

5. Social Plugins / Datenschutz bei Twitter  

Bei Twitter werden Social Plugins angeboten, um schnelles und unkompliziertes twittern von  Webseiteninhalten möglich zu machen. Die datenschutzrechtlichen Risiken sind bei Integration der  Social Plugins zu berücksichtigen. Die hierfür von Twitter angebotenen Lösungen verstoßen  gegen deutsches Datenschutzrecht. Eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen bietet das Plugin  „Shariff“, Infos zum Einsatz dieses Plugins, z.B. bei WordPress, finden Sie hier:  https://de.wordpress.org/plugins/shariff/: (Mit dem für die Webseite zuständigen Dienstleister  klären) 

6. Wettbewerbsrecht und Twitter  

Die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln sind auch bei Twitter einzuhalten. So dürfen insbesondere der  Werbecharakter des Twitter-Accounts nicht verschleiert und keine SPAM-Nachrichten verschickt  werden.  

7. Fazit  

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Parameter ist die Nutzung von Twitter als  Marketinginstrument für Unternehmen aus unserer Sicht momentan als relativ unbedenklich  einzuordnen. Wie bei vielen Fragen zur DSGVO werden aber auch hier erst Entscheidungen der  Aufsichtsbehörden und Gerichte für Rechtssicherheit sorgen können. Unsere Stellungnahme ist keine  Rechtsberatung, sondern lediglich als Stellungnahme zu sehen.  

Nach Einrichten des Twitter-Accounts sollte eine Überprüfung durch den zuständigen DSB erfolgen  und in jedem Fall eine DSFA durchgeführt werden.  

Instagram

Bei einem gewerblichen Instagram Account bzw. einem Instagram Business-Account, müssen im  Profil die entsprechende Datenschutzerklärung (DSE) und das Impressum verlinkt sein. Es gibt jedoch  für den Profilsteckbrief nur ein Eingabefeld für einen klickbaren Link. Daher müssen  Datenschutzerklärung und Impressum auf einer einzigen Seite innerhalb Ihrer Website zu finden sein.  Beide Rechtstexte müssen somit über einen Link zu erreichbar sein, damit das Unternehmen  zumindest so weit wie möglich gegen schwerwiegende Abmahnungen und Bußgelder abgesichert ist.  

Zwei weitere Vorkehrungen sind zu treffen:  

1. In der Datenschutzerklärung muss auf die Verwendung der Social Media Plattform  hingewiesen werden.  

2. In der Social Media Plattform muss auf eine Datenschutzerklärung für diese Plattform  verwiesen werden. Dies kann ein Text sein, welcher am Ende der generellen  Datenschutzerklärung steht. Es können somit beide Dokumente in einem erstellt werden.  

Hinsichtlich der DSGVO-Sicherheit ist von einer Instagram-Nutzung eher abzuraten, da hier -anders  als bei Twitter- lediglich eine mittelmäßige Risikominimierung möglich ist. 

Beispiel für eine DSE bei Nutzung von Instagram 

Auf dieser Webseite sind Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst,  der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos  und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.  

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Instagram LLC, 1 Hacker Way, Building 14  First Floor, Menlo Park, CA, USA. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die  durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem  informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige  Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram  herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber,  welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.  

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem  Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des  jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person  besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch  Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die  betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die  damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der  betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.  

Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die  betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des  Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon  statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige  Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese  die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem  Instagram-Account ausloggt.  

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden. 

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