Informationsbroschüre der Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein zum Thema Videokonferenzen
Im Zuge des stark zunehmenden Einsatzes von Videokonferenzen und Webinaren haben wir in diesem Beitrag ausführlich beschrieben, was es zu diesem Thema zu berücksichtigen gibt.
Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten
- Ein AV mit dem Anbieter der genutzten Software muss geschlossen werden.
- Die Software sollte in einem EU-Rechenzentrum gehostet werden.
- Es dürfen keine persönlichen Daten gespeichert werden.
- Der/die Teilnehmer muss sich nicht einloggen/registrieren, keine E-Mail oder ähnliche Daten eingeben
- Die Videokonferenz wird nicht aufgezeichnet.
- Die Übertragung findet verschlüsselt statt.
- Screensharing: Beachten, dass nur für den Call relevante Informationen zu sehen sind.
- Umgebung: Was ist im Hintergrund der Teilnehmer zu sehen? Logischerweise keine unnötigen Daten.
- Log in: Keine gesharten Logins!